Würdigung der Leistungen von Margot Käßman beantragt
Petition beim Bundespräsident eingereicht – Kanzlerin informiert
Antrag: http://www.PetitionOnline.com/mjb20101/petition.html
Von Andreas Klamm Sabaot
Ludwigshafen am Rhein / Hannover. 26. Februar 2010. Die internationale jüdisch-christliche John Baptist Mission of Togo ( Johannes der Täufer Mission von Togo ) hat bereits am 25. Februar 2010 beim Bundespräsidenten Prof. Dr. Horst Köhler in Berlin eine Würdigung und Anerkennung der Verdienste und Leistungen der bisherigen Landes-Bischöfin und EKD-Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland, Pastorin Dr. Margot Käßmann, für soziale Gerechtigkeit, für die Stärkung der Rolle von Frauen in Deutschland und für den Frieden in Deutschland und in der Welt beantragt. Diese Informationen bestätigte ein Sprecher der Vertretung für Deutschland der internationalen Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel wurde über den eingereichten Antrag gestern schriftlich mittels email informiert. Margot Käßmann habe in dem Ehrenamt als Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland nicht nur gute, sondern excellente Arbeit unter schwierigsten Bedingungen geleistet. Arbeit, Leistung und ein über das übliche Maß hinaus erbrachtes Engagement müsse auch öffentlich gewürdigt und anerkannt werden.
Frau Dr. Margot Käßmann habe zwar ohne Zweifel mit einer Fahrt mit dem Auto unter Alkohol-Einfluss in der Fastenzeit einen Fehler gemacht, doch dieser Fehler sei menschlich und vor allem auch von Menschen, die in der Tat und Wahrheit im Glauben an Gott leben, zu vergeben. Das mehr als 12-jährige Engagement der bisherigen Landes-Bischöfin, der Vorsitzenden des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Pastorin Dr. Margot Käßmann überwiege ganz deutlich im Guten.
Soweit bekannt befände sich auf der Erde zur Zeit kein unfehlbarer Mensch, nicht ein einziger Mensch könne den Anspruch für sich erheben frei ohne Sünde und frei ohne Fehler zu sein. Man hoffe, dass es gelingt, dass Margot Käßmann Ruhe und neue Kraft finden kann, um ihr wichtiges Wirken und Arbeiten für soziale Gerechtigkeit, für die Stärkung der Rolle der Frauen in Deutschland und für den Frieden in der Welt und in Deutschland, auch künftig gut zu Gehör bringen zu können und veröffentlichen zu können. Vor allem Deutschland , das zweimal innerhalb von 70 Jahren den kompletten Verlust jeglicher Form von Demokratie durch mindestens zwei Terror-Dikaturen erlitten habe, brauche die kritischen Stimmen engagierter Frauen, Männer und Kinder.
Der Antrag auf die Würdigung und Auszeichnung der Verdienste der Pastorin und Frau, Margot Käßmann wurde am 25. Februar 2010 an den Bundespräsidenten nach Berlin gesendet. Bislang liegt, nach Angaben des Sprechers, keine Information über eine Antwort des Bundespräsidenten vor.
Der Antrag und die Petition für die Würdigung und Auszeichnung der Verdienste der ehemaligen Landesbischöfin, EKD-Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland und Pastorin Frau Dr. Margot Käßmann kann bei http://www.PetitionOnline.com/mjb20101/petition.html mitunterzeichnet und unterstützt werden
„Natürlich sind wir uns bewusst dessen, dass bei den Waffen-Lobbyisten, Waffen-Exporteuren in Deutschland und der Freunde von Krieg ein Engagement für soziale Gerechtigkeit und für Frieden in Deutschland und in der Welt in der Regel nicht gerne gesehen wird. Immerhin verdienen Waffen-Exporteure mit dem Geschäft am Tod von Millionen von Kindern, Frauen und Männern mehrere Millionen Euro Jahr für Jahr. Dennoch garantiert die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, proklamiert durch die Vereinten Nationen und das Grundgesetz (GG) für Deutschland, dass Frauen, Männer und Kinder sich zumindest für Frieden in Deutschland und in der Welt engagieren dürfen und darüber auch öffentlich in Deutschland und in der Welt sprechen dürfen.“ ergänzte ein Sprecher der internationalen Mission.
Schon dieses Engagement der Pastorin Dr. Margot Käßmann habe eine Würdigung und Anerkennung der Arbeit und des Wirkens der bisherigen Landes-Bischöfin und Vorsitzenden des Evangelischen Rates in Deutschland verdient. Sie habe als Frau den Mut gefunden, sich öffentlich für den Frieden auszusprechen – das erfordert sehr, sehr viel Mut in Deutschland, einem Land, das vor rund vier Monaten von Bischof Dr. Dr. h.c. Wolfgang Huber noch als „Waffen-Export-Weltmeister Deutschland“ bezeichnet wurde. Der Theologe war von 2003 bis zum Jahr 2009 der Rats-Vorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland und trat aus Altergründen in den Ruhestand. Nachfolgerin wurde die vierfache Mutter, Landes-Bischöfin und Pastorin Dr. Margot Käßmann, die erst vor kurzem eine schwere Erkrankung an Krebs überstanden hat.
Der genaue Wortlaut der Petition an Bundespräsident Prof. Dr. Host Köhler lautet:
Antrag auf Auszeichnung mit dem BUNDESVERDIENST-KREUZ für die bisherige Landes-Bischöfin und Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland Dr. Margot Käßmann, Pastorin
Gründe:
1.Herausragende, beispielhafte Verdienste und Arbeit dem Frieden in der Welt zu dienen gemäß dem im Grundgesetz gestellten Auftrag
2.Herausragende und beispielhafte Verdienst und Arbeit für die soziale Gerechtigkeit im sozialen und demokratischen Bundesstaat Deutschland
3.Beispielhafte und besonders zu würdigende Arbeit als Landesbischöfin zur Stärkung der Rolle und Gleichberechtigung von Frauen in Deutschland und in Europa
Sehr geehrte Excellenz Herr Bundespräsident Prof. Dr. Horst Köhler !
Hiermit wird ANTRAG gestellt zur Verleihung und Würdigung mit dem BUNDESVERDIENST-KREUZ an die
bisherige Landes-Bischöfin und Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland und Pastorin, Frau Dr. Margot Käßmann
Begründung:
Frau Dr. Margot Käßmann hat am vergangenen Wochenende als Mensch und Frau einen schweren Fehler begangen. Dies hat die bisherige Landes-Bischöfin und Rats-Vorsitzende der Evangelischen Kirche auch öffentlich eingestanden. Den rechtlichen Konsequenzen hat sie sich gestellt oder wird sie sich stellen. Es war ein Fehler – doch das Gute aus mehr als 10 Jahren besonderer Arbeit und Wirken als Landes-Bischöfin und Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland für weit mehr als 25 Millionen Menschen in Deutschland überwiegt deutlich ! Im Rahmen der öffentlichen Vorverurteilungen vor dem Stattfinden und eines Termines eines ordentlichen und öffentlichen Gerichts-Verfahren, eine Vorverurteilung, die so nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen nicht hätte stattfinden dürfen, wurde wenig über die besonderen, beispielhaften und herausragenden Verdienste von Dr. Margot Käßmann berichet und informiert.
Die Biographie und auch besonderen Lebens-Umständen von Frau Dr. Margot Käßmann ist Ihnen vermutlich gut bekannt.
Frau Dr. Margot Käßmann hat sich ganz ohne Zweifel in folgenden Dingen besonders, über das übliche und gewöhnliche Maß hinaus engagiert und es ist Recht und würdig, die engagierte und couragierte Frau. Dr. Margot Käßmann für ihre 10jährigen, oft auch sehr schweren Arbeiten, Wirken und Handeln zu ehren und zu würdigen, selbstversändlich zu Leb-Zeiten:
a) Herausragende, beispielhafte Verdienste und Arbeit dem Frieden in der Welt zu dienen gemäß dem im Grundgesetz gestellten Auftrag
b) Herausragende und beispielhafte Verdienst und Arbeit für die soziale Gerechtigkeit im sozialen und demokratischen Bundesstaat Deutschland
c) Beispielhafte und besonders zu würdigende Arbeit als Landesbischöfin zur Stärkung der Rolle und Gleichberechtigung von Frauen in Deutschland und in Europa
Wie Ihnen bekannt, haben auch namhafte Spitzen-Politiker den Rücktritt von Frau Dr. Käßmann bedauert. Wie Ihnen bekannt, hat Frau Dr. Margot Käßmann erst vor wenigen Tagen ihre Stimme für den FRIEDEN in dieser Welt erhoben.
Wir glauben dass die Auszeichnung und Würdigung mit dem Bundesverdienst-Kreuz und weiteren angemessenen Auszeichnungen und Würdigungen recht und würdig für die engagierte und couragierte Frau Dr. Margot Käßmann ist, die ohne Zweifel ihres gleichen in ihrem Engagement für FRIEDEN in der Welt, für die Gleichberechtigung von Frauen und für soziale Gerechtigkeit in Deutschland sucht.
Die Pastorin und vor allem eben auch die bisherige Landes-Bischöfin Dr. Margot Käßmann hat in besonderer Weise gewirkt und gearbeitet und vielleicht könnte auch eine hohe oder die höchste Auszeichnung der engagierten und couragierten Frau und Pastorin helfen, weiterhin für Millionen von Menschen, Kindern, Frauen und den FRIEDEN in Deutschland und in dieser Welt zu wirken.
Die internationale Jüdisch – Christliche John Baptist Mission of Togo wirkt international und überkonfessionell und wir unterstützen katholische, evangelische, freikirchliche oder auch die Vielzahl anderer Glaubens-Gemeinschaften soweit möglich. Einige Träger des Bundesverdienst-Kreuz kenne ich bereits aus meiner Arbeit als Journalist, da ich die Portraits über diese Menschen geschrieben habe für Tageszeitungen.
Daher glaube ich einschätzen zu können, dass ganz ohne Zweifel sich Frau Dr. Margot Käßmann für diese besondere und eine der höchsten Auszeichnungen in Deutschland verdient gemacht hat.
Das mutige und öffentliche appellative Bekenntnis zum FRIEDEN in der Welt wurde, wie Ihnen bekannt, angegriffen.
Vielleicht können Sie helfen, daran zu erinnern, dass die VERPFLICHTUNG dem FRIEDEN in der Welt zu dienen bereits in der Präambel des Grundgesetzes (GG) und im Grundgesetz sehr deutlich geschrieben steht.
Die mit über 50 Preisen ausgezeichnete amerikanisch-jüdische Journalistin Amy Goodman von Democracy NOW! ( www.democracynow.org ) sagte beispielsweise in einem MSNBC – Interview in New York „There is got to be another answer than war…“
Die Übersetzung bedeutet etwa soviel wie: „Es muss eine andere Antwort als Krieg geben…“ – das meint intelligente und diplomatische Verhandlungen für den FRIEDEN, damit deutsche Soldaten oder auch andere Soldaten, Männer, Kinder und Frauen nicht in verhinderbaren Kriegen ihr Leben verlieren.
Die Gemeinschaft der Menschen in aller Welt wäre wahrlich mehr nützlich damit beschäftigt, sich den Herausforderungen von Wasser-Wieder-Aufbereitung, Klima- Umwelt- und Natur-Schutz, Linderung des großen Leids durch die globale Welt-Hungersnot und Linderung des großen Leids durch die globale Welt-Finanz-Krise zu stellen anstatt Milliarden von Euros und U.S. Dollar in Kanonen-Rohren zu „verpulvern“ oder gar zu „verbrennen“.
Seit der Katatrophe von Haiti ist öffentlich bekannt, dass auch mehr für den Erdbeben-Schutz und Zivil-Schutz auch in Deutschland gehandelt werden muss – nicht nur dort, das steht außer Frage.
Frau Dr. Margot Käßmann hat sich in vielfacher und besonderer Weise für eine der höchsten Auszeichnungen und Würdigungen mit ihrer Arbeit und mit ihrem Wirken empfohlen.
Wenn nicht sie als Frau, vierfache Mutter, Landes-Bischöfin und Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland – wer dann ?
Der vollständige Antrag und der Brief an den Bundespräsidenten in Deutschland kann bei
http://www.scribd.com/doc/27486588/Antrag-Bundesverdienstkreuz-Margot-Kaessmann
gelesen werden.
Zur Petition: http://www.PetitionOnline.com/mjb20101/petition.html
Sonntag, 28. Februar 2010
Würdigung der Leistungen von Margot Käßman beantragt
Eingestellt von
Andreas Klamm, Journalist (3mnewswire.org / MJB Mission News, ISSN 1999-8414)
um
14:27
John Baptist Mission of Togo ist betrübt über den Rücktritt von Margot Käßmann
John Baptist Mission of Togo ist betrübt über den Rücktritt von Margot Käßmann
Von Andrew P. Harrod
London / Lome / Hannover. 25. Februar 2010. Die internationale Jüdisch – Christliche John Baptist Mission of Togo ist zutiefst betrübt über den Rücktritt der Vorsitzenden des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland und Landes-Bischöfin, Dr. Margot Käßmann. „Wir haben seit mehreren Tagen versucht Dr. Margot Käßmann in Hannover mittels email zu erreichen. Das war leider nicht möglich, vermutlich aufgrund des hohen Nachrichten-Aufkommens in den vergangenen Tagen. Wir glauben, dass eine Fahrt unter Alkohol-Einfluß ein schwerer Fehler war. Unsere Schwester Margot Käßmann hat nur wenige Stunden nach den Ereignissen um Vergebung gebeten. Diese Vergebung können wir gewähren und das sollte auch jedem weiteren gläubigen Menschen, der oder die in der Tat und Wahrheit handeln und wirken, möglich sein. Insbesondere deshalb weil die excellenten und beispielhaften Leistungen des Lebenswerkes der engagierten und couragierten Bischöfin, Vorsitzenden der EKD, Pastor und Frau Dr. Margot Käßmann deutlich im Guten überwiegen.“, erklärte die Missions-Leitung für Deutschland und für Groß Britannien, der Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo ( Johannes der Täufer Mission von Togo ), der französisch-deutsche Journalist, Rundfunk-Journalist und Autor, Andreas Klamm Sabaot.
„Frau Dr. Margot Käßmann hat sich beispielhaft und vorbildlich, in ganz besonderer Weise für soziale Gerechtigkeit, für die Stärkung der Rechte und der Rolle der Frauen in Deutschland und in Europa und in besonderer Weise für den Frieden in dieser Welt“ engagiert und verdient gemacht. Die John Baptist Mission of Togo hofft, dass es der Pastorin Frau Dr. Margot Käßmann bald möglich sein wird, mit der John Baptist Mission of Togo in Verbindung zu kommen und vor allem, dass Frau Dr. Margot Käßmann auch weiterhin ihre Stimme für soziale Gerechtigkeit in Deutschland, für die Stärkung der Rechte und Rolle der Frauen in Deutschland und für den Frieden in der Welt kundtun und erheben wird.“, ergänzte die Missions-Leitung für Deutschland und Groß Britannien.
Innerhalb der Jüdisch-Christlichen Mission sei man davon überzeugt, dass es wichtig sei, wenn Dr. Margot Käßmann bald ihre wichtige Arbeit für soziale Gerechtigkeit, für die Rechte der Frauen und für den Frieden in Deutschland und in der Welt fortsetzen könne und man hoffe sehr, dass die bisherige Landes-Bischöfin und Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland nach einer Zeit des Sammelns von neuer Kraft für die Arbeit und das Wirken, wieder fortsetzen werde. Die John Baptist Mission of Togo habe noch vor dem Rücktritt von Dr. Margot Käßmann schriftlich gebeten, nicht von ihren Ämtern zurück zutreten, da das Gute in ihrem öffentlichen Wirken und Arbeiten seit mehr als 15 Jahren deutlich mehr erkennbar sein könne für alle Menschen.
Die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo arbeitet und wirkt seit dem Jahr 2008 mit einer eigenen Vertretung auch in Deutschland und in Groß Britannien. Ausführliche Informationen sind unter anderem bei www.johnbaptistmission.org, www.missionjb.org und www.johnbaptistmission.org/johnbaptistmission.htm abrufbar.
Die Schreiben im Wortlaut sind zu lesen bei:
1. http://www.scribd.com/doc/27484253/Schwester-Margot-Kaessmann-Feb-25-2010
2. http://www.scribd.com/doc/27484019/Schwester-Margot-Kaessmann-2
3. http://www.scribd.com/doc/27483828/Schwester-Margot-Kaessmann
Von Andrew P. Harrod
London / Lome / Hannover. 25. Februar 2010. Die internationale Jüdisch – Christliche John Baptist Mission of Togo ist zutiefst betrübt über den Rücktritt der Vorsitzenden des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland und Landes-Bischöfin, Dr. Margot Käßmann. „Wir haben seit mehreren Tagen versucht Dr. Margot Käßmann in Hannover mittels email zu erreichen. Das war leider nicht möglich, vermutlich aufgrund des hohen Nachrichten-Aufkommens in den vergangenen Tagen. Wir glauben, dass eine Fahrt unter Alkohol-Einfluß ein schwerer Fehler war. Unsere Schwester Margot Käßmann hat nur wenige Stunden nach den Ereignissen um Vergebung gebeten. Diese Vergebung können wir gewähren und das sollte auch jedem weiteren gläubigen Menschen, der oder die in der Tat und Wahrheit handeln und wirken, möglich sein. Insbesondere deshalb weil die excellenten und beispielhaften Leistungen des Lebenswerkes der engagierten und couragierten Bischöfin, Vorsitzenden der EKD, Pastor und Frau Dr. Margot Käßmann deutlich im Guten überwiegen.“, erklärte die Missions-Leitung für Deutschland und für Groß Britannien, der Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo ( Johannes der Täufer Mission von Togo ), der französisch-deutsche Journalist, Rundfunk-Journalist und Autor, Andreas Klamm Sabaot.
„Frau Dr. Margot Käßmann hat sich beispielhaft und vorbildlich, in ganz besonderer Weise für soziale Gerechtigkeit, für die Stärkung der Rechte und der Rolle der Frauen in Deutschland und in Europa und in besonderer Weise für den Frieden in dieser Welt“ engagiert und verdient gemacht. Die John Baptist Mission of Togo hofft, dass es der Pastorin Frau Dr. Margot Käßmann bald möglich sein wird, mit der John Baptist Mission of Togo in Verbindung zu kommen und vor allem, dass Frau Dr. Margot Käßmann auch weiterhin ihre Stimme für soziale Gerechtigkeit in Deutschland, für die Stärkung der Rechte und Rolle der Frauen in Deutschland und für den Frieden in der Welt kundtun und erheben wird.“, ergänzte die Missions-Leitung für Deutschland und Groß Britannien.
Innerhalb der Jüdisch-Christlichen Mission sei man davon überzeugt, dass es wichtig sei, wenn Dr. Margot Käßmann bald ihre wichtige Arbeit für soziale Gerechtigkeit, für die Rechte der Frauen und für den Frieden in Deutschland und in der Welt fortsetzen könne und man hoffe sehr, dass die bisherige Landes-Bischöfin und Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland nach einer Zeit des Sammelns von neuer Kraft für die Arbeit und das Wirken, wieder fortsetzen werde. Die John Baptist Mission of Togo habe noch vor dem Rücktritt von Dr. Margot Käßmann schriftlich gebeten, nicht von ihren Ämtern zurück zutreten, da das Gute in ihrem öffentlichen Wirken und Arbeiten seit mehr als 15 Jahren deutlich mehr erkennbar sein könne für alle Menschen.
Die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo arbeitet und wirkt seit dem Jahr 2008 mit einer eigenen Vertretung auch in Deutschland und in Groß Britannien. Ausführliche Informationen sind unter anderem bei www.johnbaptistmission.org, www.missionjb.org und www.johnbaptistmission.org/johnbaptistmission.htm abrufbar.
Die Schreiben im Wortlaut sind zu lesen bei:
1. http://www.scribd.com/doc/27484253/Schwester-Margot-Kaessmann-Feb-25-2010
2. http://www.scribd.com/doc/27484019/Schwester-Margot-Kaessmann-2
3. http://www.scribd.com/doc/27483828/Schwester-Margot-Kaessmann
Eingestellt von
Andreas Klamm, Journalist (3mnewswire.org / MJB Mission News, ISSN 1999-8414)
um
14:12
Dienstag, 9. Februar 2010
Graf: „Entscheidung des Bundesverfassungs-Gericht ist eine herausragende Leistung“
Oberste Verfassungs-Richter: „Anspruch auf Menschen-würdiges Sozialgeld“
Graf: „Entscheidung des Bundesverfassungs-Gericht ist eine herausragende Leistung“
Mit dem Urteil: Unmut der Verfassungshüter über Untergrabung menschlicher Würde zu spüren
Von Andreas Klamm Sabaot, Journalist und Nachrichten-Korrespondent
Karlsruhe / Berlin. 10. Februar 2010. In ihrem Urteil zu den Hartz 4 – Regelleistungs-Sätzen gelangen die obersten Verfassungs-Richter in Deutschland zur Überzeugung, dass die Vorschriften des Zweiten Sozialgesetzesbuches (SGB II), die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den Verfassungs-rechtlichten Anspruch auf Gewährleistung eines Menschen-würdigen Existenz-Minimums aus Artikel1, Absatz 1, des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 20, Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) erfüllen und Verfassungs-widrig sind. In einem Interview mit dem internationalen Medien-Projekt für Menschenrechte „Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters“ bezeichnete der in Nürnberg lebende Autor des Buches „Abstellgleis Hartz 4 – die Unberührbaren der Nation“, Hans-Jürgen Graf, das Urteil der obersten Verfassungshüter in Karlsruhe als eine „eine herausragende Leistung“, die auch den Unmut der Verfassungs-Richter über den „stümperhaften“ Versuch der Untergrabung menschlicher Würde in Deutschland wahrnehmen lasse.
Hans-Jürgen Graf: „Bedingungsloses Grundeinkommen wird nötig und es wird kommen.“, Fotos: 3mnewswire.org
Hans-Jürgen Graf, Sie waren Vorsitzender der IG PFLEGE und GLAUBE in Nürnberg, engagieren sich sozial seit vielen Jahren für kranke und arme Menschen und sind Gesundheits-Experte als staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger. Zudem sind Sie Autor des Buches “Abstellgleis – Hartz 4 – die Unberührbaren der Nation”.
Wie bewerten Sie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz4- Regelleistungen?
Hans Jürgen Graf: „Ich kann es nur aus laienhafter Sicht interpretieren. Insgeheim hoffte eigentlich wahrscheinlich fast jeder Leistungsempfänger, dass der Regierung und den verantwortlichen Politikern ein Denkzettel verpasst wird, der sich wohl in Nachzahlungen für die vergangenen Zeiträume kleiden sollte. Allerdings verwechseln hier die Meisten zwei verschiedene Betrachtungsweisen. Dieser Denkzettel wäre eine aus betroffener Sicht, menschlich gerechte Vorgehensweise; doch vor einem Gerichtssenat wird Recht gesprochen und selten Gerechtigkeit.
Insofern sehe ich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) sogar als eine herausragende Entscheidung, in der auch der Unmut der Verfassungshüter zu spüren ist, dass hier ein eigentlich doch sehr stümperhafter Versuch der Untergrabung menschlicher Würde getätigt wurde. Es ist geklärt, dass die Bestimmung von Regelsätzen im Sozialrecht durchschaubar und verständlich sein muss und dies in Verbindung mit der Menschenwürde. Damit müssen eigentlich alle verstummen, die eine Absenkung der Regelsätze fordern. Allerdings würde diese Reaktion Intelligenz erfordern.“
Aus ihren umfangreichen langjährigen Erfahrungen, welche Vorteile und vor allem auch Verbesserungen in Anbetracht eines Menschen-würdigen Existenzsicherungs-Minimums entstehen mit dem am 9. Februar 2010 vom Bundesverfassungsgericht verkündeten Urteil?
Hans-Jürgen Graf: „Bei tatsächlich fähigen, ja kompetenten Interessen-Vertretern für die große Zahl der Hilfeempfänger in der Folgezeit dürfte es eigentlich nun ein Einfaches sein, den Gesetzgeber zur Berechnung tragfähiger Regelsätze im SGB II und SGB XII zu bewegen und zur Anerkennung von Sonder- und Mehr-’Bedarfen im Einzelfall. Allerdings fand ich unter denen, die in solchen Angelegenheiten immer vom Gesetzgeber befragt werden, wie z. B. die Sozialverbände und ähnliche, bisher nur einzelne Vertreter von denen ich mich als Betroffener tatsächlich kompetent vertreten sah.
Den starken Einfluss von Lobbyisten der Wirtschaft dürfen wir natürlich auch nicht vergessen, der nicht nur in Berlin sehr groß ist. Hier habe ich halt wenig Hoffnung. Es müssten sich tatsächlich die Betroffenen selbst organisieren und nun den entsprechenden Druck nach Berlin aufbauen. Doch auch hier sehe ich, aus eigener Erfahrung, wenig Licht am Horizont. Manchmal erschien es mir bei Betroffenen, wie z. B. bei nicht wenigen Usern in Foren wie dem ELO usw., dass man zuhause sitzt und wartet dass Robin Hood vom Himmel fällt.“
Wie sollte, Ihrer Einschätzung nach, jetzt politisch verantwortliches Handeln gestaltet werden ?
Hans-Jürgen Graf: „Handeln in Verbundenheit mit den Betroffenen und Erhebung ihrer tatsächlichen Bedürfnisse.“
Wie hoch müssten Ihrer Schätzung nach die realen Einkommens-Sätze für Sozialgeld-Bezieher, das meint heute noch Hartz 4 – Transferleistungs-Empfänger genannt, in Nürnberg sein, um ein Menschen-würdiges Exsitenzssicherungs-Minimum zu erreichen.
Hans-Jürgen Graf: „Das kann ich nicht sagen, da ich kein Wirtschaftsexperte bin. Allerdings aus eigener Erfahrung würde ich einen Regelsatz in Höhe von 500 Euro sehr begrüßen.“
Seitens politischer und wirtschaftlicher Spitzen-Vertreter wird den Erwerbs-Arbeit-suchenden Menschen immer vorgehalten, “Leute, ihr müsst Euch Arbeit suchen…” – doch die vielen neuen Millionen Erwerbs-Arbeitsplätze gibt es in Deutschland nicht. Wie denken Sie über das BEDINGUNGSLOSE GRUNDEINKOMMEN ?
Hans-Jürgen Graf: „Dieses ständige Palaver um den Menschen zu suggerieren, dass es noch ausreichend Arbeitsplätze in Deutschland gäbe, ist schon schier unerträglich geworden.
Es gibt sie nicht mehr, die Arbeitsplätze um alle erwerbsfähigen Menschen in bedarfsdeckenden Lohn und ausreichend Brot zu bringen. Wir werden auf Dauer nicht um das bedingungslose Grundeinkommen hinweg kommen. Es wird nötig werden und wir werden es bekommen.
Hierzu ist natürlich die Umverteilung von Vermögen notwendig, doch gibt es nicht wenige von reichen Menschen, die es tatsächlich auch tun würden um den Menschen in ihrem Land zu helfen. Allerdings werden diese Vorschläge von Seiten der Politik überhört. Ich erinnere hier an die Vorschläge des Hamburger Reeders und derer, die seinen Appell an die Regierung Merkel unterzeichnet haben. Ein bedingungsloses Grundeinkommen ist bestimmt finanzierbar, wenn ich die Umsatz- und Gewinnsteigerungen der Unternehmen der letzten Jahre ansehe. Allerdings ist es nicht gewollt von denen, die ihren Rachen scheinbar noch nicht voll genug haben und deren Einfluss in Berlin, so denke ich, ist groß.“
Vielen Dank für das Interview.
Mit dem Urteil haben die Bundesverfassungs-Richter unter anderem festgelegt:
Die bisherigen Vorschriften bleiben bis zu einer Neuregelung, die der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2010 zu treffen hat, weiter anwendbar, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einer Pressemitteilung mit.
Das Bundesverfassungsgericht verkündete, der Gesetzgeber hat bei der Neureglung auch einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung eines unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen besonderen Bedarfs für die nach dem Paragraphen 7 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) für Leistungs-Berechtigte vorzusehen. Dies gilt wenn, ein solcher Anspruch von den Leistungen nach den Paragraphen 20 und folgende im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) nicht erfasst wird, zur Gewährleistung eines Menschen-würdigen Existenz-Minimums, der jedoch „zwingend zu decken sei“.
Bis zur Neuregelung durch den Gesetzgeber ordnete das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe an, dass ein solcher Anspruch nach Maßgabe der Urteilsgründe, unmittelbar aus Artikel 1, Absatz 1, Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 20, Absatz 1, zu Lasten des Bundes geltend gemacht werden kann.
Folge des Urteils des Bundesverfassungs-Gerichts: Die Hartz 4 – Regelsätze müssen neu berechnet werden, weil diese Verfassungs-widrig sind.
Die Richter des höchsten deutschen Gerichtes haben sehr umfangreiche und wichtige Aspekte zur Erarbeitung ihres am 9. Februar 2010 verkündeten Urteils in Erwägung gezogen.
In der Begründung des Richterspruchs in Karlsruhe, das von dem Die Linke- Politiker Gregor Gysi als „historisches Urteil“ bezeichnet wird, heißt es auch: „Die Regelleistung von 345 Euro ist nicht in Verfassungs-gemäßer Weise ermittelt worden, weil von den Strukturprinzipien des Statistikmodells ohne sachliche Rechtfertigung abgewichen worden ist.
Das Sozialgeld für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres von 207 Euro genügt nicht den Verfassungs-rechtlichen Vorgaben, weil es von der bereits beanstandeten Regelleistung in Höhe von 345 Euro abgeleitet ist. Darüber hinaus beruht die Festlegung auf keiner vertretbaren Methode zur Bestimmung des Existenzminimums eines Kindes im Alter bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.”
Die Richter gelangten zur Überzeugung: „Der in Paragraph 2 Absatz 2 Regelsatzverordnung 2005 festgesetzte regelsatz- und damit zugleich regelleistungsrelevante Verbrauch beruht nicht auf einer tragfähigen Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1998. Denn bei einzelnen Ausgabepositionen wurden prozentuale Abschläge für nicht regelleistungsrelevante Güter und Dienstleistungen (zum Beispiel Pelze, Maßkleidung und Segelflugzeuge) vorgenommen, ohne dass feststand, ob die Vergleichsgruppe (unterstes Quintil) überhaupt solche Ausgaben getätigt hat.
Bei anderen Ausgabepositionen wurden Kürzungen vorgenommen, die dem Grunde nach vertretbar, in der Höhe jedoch empirisch nicht belegt waren (zum Beispiel Kürzung um 15% bei der Position Strom). Andere Ausgabepositionen, zum Beispiel die Abteilung 10 (Bildungswesen), blieben völlig unberücksichtigt, ohne dass dies begründet worden wäre.
Zudem stelle die Hochrechnung der für 1998 ermittelten Beträge auf das Jahr 2005 anhand der Entwicklung des aktuellen Rentenwerts einen sachwidrigen Maßstabswechsel dar. Während die statistische Ermittlungsmethode auf Netto-Einkommen, Verbraucherverhalten und Lebenshaltungskosten abstellt, knüpfe die Fortschreibung nach dem aktuellen Rentenwert an die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter, den Beitragssatz zur allgemeinen Renten-Versicherung und an einen Nachhaltigkeitsfaktor an. Diese Faktoren weisen aber keinen Bezug zum Existenzminimum auf, bemängelten die Karlsruher Richter.
Die Ermittlung der Regelleistung in Höhe von 311 Euro für in Bedarfsgemeinschaft zusammenlebende Partner genüge nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen, weil sich die Mängel bei der Ermittlung der Regelleistung für Alleinstehende hier fortsetzen, denn sie wurde auf der Basis jener Regelleistung ermittelt, stellten die Richter unter anderem fest.
Das Buch „Abstellgleis Hartz 4 – die Unberührbaren der Nation“ (ISBN 978-3-8334-9136-8, Paperback, 112 Seiten) erschienen beim BOD Verlag in Norderstedt ( www.bod.de ) ist in allen Buch-Handlungen erhältlich.
Weiterführende Informationen zum bedingungslosen Grundeinkommen sind unter anderem bei www.grundeinkommen.de zu finden.
Weitere und ausführliche Informationen folgen in der Sonder-Reihe „XXL-info. Pflege und Soziales“, bei Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters und in weiteren Berichten und bei weiteren Medien-Partnern.
Graf: „Entscheidung des Bundesverfassungs-Gericht ist eine herausragende Leistung“
Mit dem Urteil: Unmut der Verfassungshüter über Untergrabung menschlicher Würde zu spüren
Von Andreas Klamm Sabaot, Journalist und Nachrichten-Korrespondent
Karlsruhe / Berlin. 10. Februar 2010. In ihrem Urteil zu den Hartz 4 – Regelleistungs-Sätzen gelangen die obersten Verfassungs-Richter in Deutschland zur Überzeugung, dass die Vorschriften des Zweiten Sozialgesetzesbuches (SGB II), die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den Verfassungs-rechtlichten Anspruch auf Gewährleistung eines Menschen-würdigen Existenz-Minimums aus Artikel1, Absatz 1, des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 20, Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) erfüllen und Verfassungs-widrig sind. In einem Interview mit dem internationalen Medien-Projekt für Menschenrechte „Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters“ bezeichnete der in Nürnberg lebende Autor des Buches „Abstellgleis Hartz 4 – die Unberührbaren der Nation“, Hans-Jürgen Graf, das Urteil der obersten Verfassungshüter in Karlsruhe als eine „eine herausragende Leistung“, die auch den Unmut der Verfassungs-Richter über den „stümperhaften“ Versuch der Untergrabung menschlicher Würde in Deutschland wahrnehmen lasse.
Hans-Jürgen Graf: „Bedingungsloses Grundeinkommen wird nötig und es wird kommen.“, Fotos: 3mnewswire.org
Hans-Jürgen Graf, Sie waren Vorsitzender der IG PFLEGE und GLAUBE in Nürnberg, engagieren sich sozial seit vielen Jahren für kranke und arme Menschen und sind Gesundheits-Experte als staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger. Zudem sind Sie Autor des Buches “Abstellgleis – Hartz 4 – die Unberührbaren der Nation”.
Wie bewerten Sie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz4- Regelleistungen?
Hans Jürgen Graf: „Ich kann es nur aus laienhafter Sicht interpretieren. Insgeheim hoffte eigentlich wahrscheinlich fast jeder Leistungsempfänger, dass der Regierung und den verantwortlichen Politikern ein Denkzettel verpasst wird, der sich wohl in Nachzahlungen für die vergangenen Zeiträume kleiden sollte. Allerdings verwechseln hier die Meisten zwei verschiedene Betrachtungsweisen. Dieser Denkzettel wäre eine aus betroffener Sicht, menschlich gerechte Vorgehensweise; doch vor einem Gerichtssenat wird Recht gesprochen und selten Gerechtigkeit.
Insofern sehe ich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) sogar als eine herausragende Entscheidung, in der auch der Unmut der Verfassungshüter zu spüren ist, dass hier ein eigentlich doch sehr stümperhafter Versuch der Untergrabung menschlicher Würde getätigt wurde. Es ist geklärt, dass die Bestimmung von Regelsätzen im Sozialrecht durchschaubar und verständlich sein muss und dies in Verbindung mit der Menschenwürde. Damit müssen eigentlich alle verstummen, die eine Absenkung der Regelsätze fordern. Allerdings würde diese Reaktion Intelligenz erfordern.“
Aus ihren umfangreichen langjährigen Erfahrungen, welche Vorteile und vor allem auch Verbesserungen in Anbetracht eines Menschen-würdigen Existenzsicherungs-Minimums entstehen mit dem am 9. Februar 2010 vom Bundesverfassungsgericht verkündeten Urteil?
Hans-Jürgen Graf: „Bei tatsächlich fähigen, ja kompetenten Interessen-Vertretern für die große Zahl der Hilfeempfänger in der Folgezeit dürfte es eigentlich nun ein Einfaches sein, den Gesetzgeber zur Berechnung tragfähiger Regelsätze im SGB II und SGB XII zu bewegen und zur Anerkennung von Sonder- und Mehr-’Bedarfen im Einzelfall. Allerdings fand ich unter denen, die in solchen Angelegenheiten immer vom Gesetzgeber befragt werden, wie z. B. die Sozialverbände und ähnliche, bisher nur einzelne Vertreter von denen ich mich als Betroffener tatsächlich kompetent vertreten sah.
Den starken Einfluss von Lobbyisten der Wirtschaft dürfen wir natürlich auch nicht vergessen, der nicht nur in Berlin sehr groß ist. Hier habe ich halt wenig Hoffnung. Es müssten sich tatsächlich die Betroffenen selbst organisieren und nun den entsprechenden Druck nach Berlin aufbauen. Doch auch hier sehe ich, aus eigener Erfahrung, wenig Licht am Horizont. Manchmal erschien es mir bei Betroffenen, wie z. B. bei nicht wenigen Usern in Foren wie dem ELO usw., dass man zuhause sitzt und wartet dass Robin Hood vom Himmel fällt.“
Wie sollte, Ihrer Einschätzung nach, jetzt politisch verantwortliches Handeln gestaltet werden ?
Hans-Jürgen Graf: „Handeln in Verbundenheit mit den Betroffenen und Erhebung ihrer tatsächlichen Bedürfnisse.“
Wie hoch müssten Ihrer Schätzung nach die realen Einkommens-Sätze für Sozialgeld-Bezieher, das meint heute noch Hartz 4 – Transferleistungs-Empfänger genannt, in Nürnberg sein, um ein Menschen-würdiges Exsitenzssicherungs-Minimum zu erreichen.
Hans-Jürgen Graf: „Das kann ich nicht sagen, da ich kein Wirtschaftsexperte bin. Allerdings aus eigener Erfahrung würde ich einen Regelsatz in Höhe von 500 Euro sehr begrüßen.“
Seitens politischer und wirtschaftlicher Spitzen-Vertreter wird den Erwerbs-Arbeit-suchenden Menschen immer vorgehalten, “Leute, ihr müsst Euch Arbeit suchen…” – doch die vielen neuen Millionen Erwerbs-Arbeitsplätze gibt es in Deutschland nicht. Wie denken Sie über das BEDINGUNGSLOSE GRUNDEINKOMMEN ?
Hans-Jürgen Graf: „Dieses ständige Palaver um den Menschen zu suggerieren, dass es noch ausreichend Arbeitsplätze in Deutschland gäbe, ist schon schier unerträglich geworden.
Es gibt sie nicht mehr, die Arbeitsplätze um alle erwerbsfähigen Menschen in bedarfsdeckenden Lohn und ausreichend Brot zu bringen. Wir werden auf Dauer nicht um das bedingungslose Grundeinkommen hinweg kommen. Es wird nötig werden und wir werden es bekommen.
Hierzu ist natürlich die Umverteilung von Vermögen notwendig, doch gibt es nicht wenige von reichen Menschen, die es tatsächlich auch tun würden um den Menschen in ihrem Land zu helfen. Allerdings werden diese Vorschläge von Seiten der Politik überhört. Ich erinnere hier an die Vorschläge des Hamburger Reeders und derer, die seinen Appell an die Regierung Merkel unterzeichnet haben. Ein bedingungsloses Grundeinkommen ist bestimmt finanzierbar, wenn ich die Umsatz- und Gewinnsteigerungen der Unternehmen der letzten Jahre ansehe. Allerdings ist es nicht gewollt von denen, die ihren Rachen scheinbar noch nicht voll genug haben und deren Einfluss in Berlin, so denke ich, ist groß.“
Vielen Dank für das Interview.
Mit dem Urteil haben die Bundesverfassungs-Richter unter anderem festgelegt:
Die bisherigen Vorschriften bleiben bis zu einer Neuregelung, die der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2010 zu treffen hat, weiter anwendbar, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einer Pressemitteilung mit.
Das Bundesverfassungsgericht verkündete, der Gesetzgeber hat bei der Neureglung auch einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung eines unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen besonderen Bedarfs für die nach dem Paragraphen 7 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) für Leistungs-Berechtigte vorzusehen. Dies gilt wenn, ein solcher Anspruch von den Leistungen nach den Paragraphen 20 und folgende im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) nicht erfasst wird, zur Gewährleistung eines Menschen-würdigen Existenz-Minimums, der jedoch „zwingend zu decken sei“.
Bis zur Neuregelung durch den Gesetzgeber ordnete das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe an, dass ein solcher Anspruch nach Maßgabe der Urteilsgründe, unmittelbar aus Artikel 1, Absatz 1, Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 20, Absatz 1, zu Lasten des Bundes geltend gemacht werden kann.
Folge des Urteils des Bundesverfassungs-Gerichts: Die Hartz 4 – Regelsätze müssen neu berechnet werden, weil diese Verfassungs-widrig sind.
Die Richter des höchsten deutschen Gerichtes haben sehr umfangreiche und wichtige Aspekte zur Erarbeitung ihres am 9. Februar 2010 verkündeten Urteils in Erwägung gezogen.
In der Begründung des Richterspruchs in Karlsruhe, das von dem Die Linke- Politiker Gregor Gysi als „historisches Urteil“ bezeichnet wird, heißt es auch: „Die Regelleistung von 345 Euro ist nicht in Verfassungs-gemäßer Weise ermittelt worden, weil von den Strukturprinzipien des Statistikmodells ohne sachliche Rechtfertigung abgewichen worden ist.
Das Sozialgeld für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres von 207 Euro genügt nicht den Verfassungs-rechtlichen Vorgaben, weil es von der bereits beanstandeten Regelleistung in Höhe von 345 Euro abgeleitet ist. Darüber hinaus beruht die Festlegung auf keiner vertretbaren Methode zur Bestimmung des Existenzminimums eines Kindes im Alter bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.”
Die Richter gelangten zur Überzeugung: „Der in Paragraph 2 Absatz 2 Regelsatzverordnung 2005 festgesetzte regelsatz- und damit zugleich regelleistungsrelevante Verbrauch beruht nicht auf einer tragfähigen Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1998. Denn bei einzelnen Ausgabepositionen wurden prozentuale Abschläge für nicht regelleistungsrelevante Güter und Dienstleistungen (zum Beispiel Pelze, Maßkleidung und Segelflugzeuge) vorgenommen, ohne dass feststand, ob die Vergleichsgruppe (unterstes Quintil) überhaupt solche Ausgaben getätigt hat.
Bei anderen Ausgabepositionen wurden Kürzungen vorgenommen, die dem Grunde nach vertretbar, in der Höhe jedoch empirisch nicht belegt waren (zum Beispiel Kürzung um 15% bei der Position Strom). Andere Ausgabepositionen, zum Beispiel die Abteilung 10 (Bildungswesen), blieben völlig unberücksichtigt, ohne dass dies begründet worden wäre.
Zudem stelle die Hochrechnung der für 1998 ermittelten Beträge auf das Jahr 2005 anhand der Entwicklung des aktuellen Rentenwerts einen sachwidrigen Maßstabswechsel dar. Während die statistische Ermittlungsmethode auf Netto-Einkommen, Verbraucherverhalten und Lebenshaltungskosten abstellt, knüpfe die Fortschreibung nach dem aktuellen Rentenwert an die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter, den Beitragssatz zur allgemeinen Renten-Versicherung und an einen Nachhaltigkeitsfaktor an. Diese Faktoren weisen aber keinen Bezug zum Existenzminimum auf, bemängelten die Karlsruher Richter.
Die Ermittlung der Regelleistung in Höhe von 311 Euro für in Bedarfsgemeinschaft zusammenlebende Partner genüge nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen, weil sich die Mängel bei der Ermittlung der Regelleistung für Alleinstehende hier fortsetzen, denn sie wurde auf der Basis jener Regelleistung ermittelt, stellten die Richter unter anderem fest.
Das Buch „Abstellgleis Hartz 4 – die Unberührbaren der Nation“ (ISBN 978-3-8334-9136-8, Paperback, 112 Seiten) erschienen beim BOD Verlag in Norderstedt ( www.bod.de ) ist in allen Buch-Handlungen erhältlich.
Weiterführende Informationen zum bedingungslosen Grundeinkommen sind unter anderem bei www.grundeinkommen.de zu finden.
Weitere und ausführliche Informationen folgen in der Sonder-Reihe „XXL-info. Pflege und Soziales“, bei Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters und in weiteren Berichten und bei weiteren Medien-Partnern.
Eingestellt von
Andreas Klamm, Journalist (3mnewswire.org / MJB Mission News, ISSN 1999-8414)
um
19:49
Hartz 4 – Regelleistungen sind verfassungswidrig
Hartz 4 – Regelleistungen sind verfassungswidrig
Nach dem Urteil des Bundesverfassungs-Gerichts in Karlsruhe: Bündnis 90 / Die Grüne fordern jetzt 420 Euro monatlich – Gregor Gysi, Die Linke: „Hartz 4 ist Angriff auf den Sozial-Staat / 500 Euro Mindest-Sicherung, Sonder- und Mehrbedarfe müssen sofort gewährt werden“ – Manuela Schwesig (SPD): „Bundesregierung muss Mindestlohn einführen“ – Christian Lindner (FDP) „Neustart mit dem Bürgergeld“
Von Andreas Klamm Sabaot, Journalist und Nachrichten-Korrespondent
Karlsruhe / Berlin. 9. Februar 2010. Zu den intensiv diskutierten Vorschriften des Zweiten Sozialgesetzbuches, die die Regelleistungen für Erwachsene und Kinder betreffen und zum sogenannten Hartz 4 – Regelsatz hat der erste Senat des Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 9. Februar entschieden, dass die Vorschriften des Zweiten Sozialgesetzbuches ( SGB II ) , die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines Menschen-würdigen Existenzminimums aus Artikel 1, Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 20, Absatz 1, des Grundgesetzes (GG) erfüllen.
Die bisherigen Vorschriften bleiben bis zu einer Neuregelung, die der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2010 zu treffen hat, weiter anwendbar, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einer Pressemitteilung mit.
Das Bundesverfassungsgericht verkündete, der Gesetzgeber hat bei der Neureglung auch einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung eines unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen besonderen Bedarfs für die nach dem Paragraphen 7 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) für Leistungs-Berechtigte vorzusehen. Dies gilt wenn, ein solcher Anspruch von den Leistungen nach den Paragraphen 20 und folgende im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) nicht erfasst wird, zur Gewährleistung eines Menschen-würdigen Existenz-Minimums, der jedoch „zwingend zu decken sei“.
Bis zur Neuregelung durch den Gesetzgeber ordnete das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe an, dass ein solcher Anspruch nach Maßgabe der Urteilsgründe, unmittelbar aus Artikel 1, Absatz 1, Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 20, Absatz 1, zu Lasten des Bundes geltend gemacht werden kann.
Folge des Urteils des Bundesverfassungs-Gerichts: Die Hartz 4 – Regelsätze müssen neu berechnet werden, weil diese Verfassungs-widrig sind.
Die Richter des höchsten deutschen Gerichtes haben sehr umfangreiche und wichtige Aspekte zur Erarbeitung ihres am 9. Februar 2010 verkündeten Urteils in Erwägung gezogen.
In der Begründung zum überraschenden Urteil heißt es unter anderem: „Die Regelleistung von 345 Euro ist nicht in Verfassungs-gemäßer Weise ermittelt worden, weil von den Strukturprinzipien des Statistikmodells ohne sachliche Rechtfertigung abgewichen worden ist.
Das Sozialgeld für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres von 207 Euro genügt nicht den Verfassungs-rechtlichen Vorgaben, weil es von der bereits beanstandeten Regelleistung in Höhe von 345 Euro abgeleitet ist. Darüber hinaus beruht die Festlegung auf keiner vertretbaren Methode zur Bestimmung des Existenzminimums eines Kindes im Alter bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.”
Die Richter gelangten zur Überzeugung: „Der in Paragraph 2 Absatz 2 Regelsatzverordnung 2005 festgesetzte regelsatz- und damit zugleich regelleistungsrelevante Verbrauch beruht nicht auf einer tragfähigen Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1998. Denn bei einzelnen Ausgabepositionen wurden prozentuale Abschläge für nicht regelleistungsrelevante Güter und Dienstleistungen (zum Beispiel Pelze, Maßkleidung und Segelflugzeuge) vorgenommen, ohne dass feststand, ob die Vergleichsgruppe (unterstes Quintil) überhaupt solche Ausgaben getätigt hat.
Bei anderen Ausgabepositionen wurden Kürzungen vorgenommen, die dem Grunde nach vertretbar, in der Höhe jedoch empirisch nicht belegt waren (zum Beispiel Kürzung um 15% bei der Position Strom). Andere Ausgabepositionen, zum Beispiel die Abteilung 10 (Bildungswesen), blieben völlig unberücksichtigt, ohne dass dies begründet worden wäre.
Zudem stelle die Hochrechnung der für 1998 ermittelten Beträge auf das Jahr 2005 anhand der Entwicklung des aktuellen Rentenwerts einen sachwidrigen Maßstabswechsel dar. Während die statistische Ermittlungsmethode auf Netto-Einkommen, Verbraucherverhalten und Lebenshaltungskosten abstellt, knüpfe die Fortschreibung nach dem aktuellen Rentenwert an die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter, den Beitragssatz zur allgemeinen Renten-Versicherung und an einen Nachhaltigkeitsfaktor an. Diese Faktoren weisen aber keinen Bezug zum Existenzminimum auf, bemängelten die Karlsruhe Richter.
Die Ermittlung der Regelleistung in Höhe von 311 Euro für in Bedarfsgemeinschaft zusammenlebende Partner genüge nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen, weil sich die Mängel bei der Ermittlung der Regelleistung für Alleinstehende hier fortsetzen, denn sie wurde auf der Basis jener Regelleistung ermittelt, stellten die Richter unter anderem fest.
Politische Reaktionen auf das Urteils für Menschen-würdige Existenssicherung
Ulrike Höfken, rheinland-pfälzische Bundestags-Abgeordnete und Sprecherin für Ernährungs-Politik und der Landesvorstands-Sprecher von Bündnis 90 / Die Grünen in Rheinland-Pfalz, Daniel Köbler, erklärten nach Bekanntwerden des Urteils vom Bundesverfassungsgericht, wonach die Regelsätze nach der Hartz 4 – Regelsatz-Verordnung verfassungswidrig sind:
„Die Bundesregierung muss nicht nur Antwort auf die Frage nach einer angemessenen Regelsatz-Höhe für die 1,7 Millionen betroffenen Kinder geben. Auch die über 5 Millionen erwachsenen Empfänger benötigen eine Anhebung ihres Hartz IV-Satzes auf 420€. Schwarz-Gelb muss hier sofort Abhilfe schaffen!“
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sei überfällig und bestätige die Kritik der der GRÜNEN. Schon lange weisen die Sozialverbände oder das Dortmunder Forschungsinstitut für Kinder-Ernährung darauf hin, dass die bisherigen Sätze für Kinder für ein Menschen-würdiges Existenz-Minimum und eine gesunde Ernährung nicht ausreichen.
„Die Bundesregierung ist jetzt gefordert, nicht nur die Berechnung der Regelsätze transparenter zu gestalten. Wir fordern weiterhin eine Anhebung der Regelsätze für Kinder auf 330€ und perspektivisch eine Kindergrundsicherung für alle Familien.“, ergänzte Daniel Köbler.
Die Bundesregierung mache nichts für die Bekämpfung der Kinderarmut. Kinder hätten von der Erhöhung des Kinder-Geldes nichts, „da es vom Regelsatz wieder abgezogen wird“, bemängelte die Grünen-Politikerin Höfken.
Die Partei forderte jetzt sofortige Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Dazu habe die Partei einen Antrag in den Bundestag eingebracht. Die 10 Milliarden Euro aus den „unveranwortlichen Steuersenkungs-Aktivitäten von FDP und CDU werden für die Schaffung sozialer Gerechtigkeit gebraucht“, ergänzten die Grünen-Politiker.
Der Generalsekretär der CDU Deutschlands, Hermann Gröhe, erklärte zum Urteil der Bundesverfassungs-Richter in Karlsruhe: „Kinder brauchen Zuwendung im umfassenden Sinne. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein Urteil im Interesse der betroffenen Kinder – das ist gut und richtig! Denn sie sind diejenigen, die unter der Arbeitslosigkeit der Eltern besonders leiden.
In ihrem Sinne muss die Politik jetzt handeln und Lösungen finden. Was wir brauchen sind dabei zunächst nachvollziehbare Berechnungs-Verfahren, die der jeweiligen Lebenssituation in den Familien besser gerecht werden.
Zugleich ist klar: Es geht um mehr als die Höhe der finanziellen Mittel. Kinder brauchen Zuwendung im umfassenden Sinne. Dazu gehört Teilhabe an guter Bildung, Maßnahmen der Jugend- und Familienhilfe, Qualifizierungs-Maßnahmen und die ausreichende Bereitstellung von Kinderbetreuungsangeboten- von der Tagesmutter bis zum Kitaplatz.“
Das erhöhe für die Eltern die Chance, eine Arbeit anzunehmen und so aus Hartz IV herauszukommen.
Hermann Grühe: „Wir werden auch diejenigen Familien im Blick behalten, die trotz harter Arbeit mit einem niedrigen Einkommen zurechtkommen müssen. Insofern muss der Regelsatz für Kinder, der Kinder-Zuschlag und das Kindergeld stets gemeinsam betrachtet werden. Für die CDU stellt die Situation der unter Armut leidenden und von Armut bedrohten Kinder eine besondere Herausforderung dar, der wir uns mit aller Kraft stellen wollen.“
Gysi: „Hartz 4“ – Angriff auf den Sozial-Staat
“Das Bundesverfassungsgericht hat über SPD und Grüne, aber auch über Union und FDP ein vernichtendes Urteil gefällt”, erklärte Gregor Gysi, Partei Die Linke, zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
“Hartz IV ist ein Angriff auf den Sozialstaat und Armut per Gesetz. Die Regelleistungen für Erwachsene und Kinder bei Hartz IV sind verfassungswidrig und nicht Existenz-sichernd. Damit ist neben der Organisation auch der wesentliche Inhalt von Hartz IV für verfassungswidrig erklärt worden. DIE LINKE sieht sich in ihrer grundlegenden Kritik an den Hartz-Gesetzen bestätigt.”
Der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE sagte weiter: „”Es ist ein historisches Urteil. Das Bundesverfassungsgericht hat erstmalig in der deutschen Geschichte höchstrichterlich festgestellt, dass die Sozialdemokratische Partei Deutschlands mit den von ihr initiierten und beschlossenen Hartz IV-Gesetzen die Menschenwürde verletzt und gegen das Sozialstaats-Gebot des Grundgesetzes verstoßen hat. Bei SPD und Grünen, insbesondere bei der SPD, muss nun eine Debatte über die Agenda-Politik der Regierung Schröder / Fischer, über den eigenen Standort und die eigene Strategie beginnen.
Die Richterinnen und Richter haben dem Gesetzgeber aufgegeben, binnen kurzer Frist zu klären, was ein Mensch zum Leben braucht. Sonder- und Mehrbedarfe müssen sofort gewährt werden. Hartz IV ist endgültig gescheitert. Mit dem Karlsruher Urteil wird das gesamte Konstrukt der Demütigung, Repression und des massiven Drucks auf die Löhne grundlegend gerügt.
Das Urteil muss nun genutzt werden, um in dieser Legislaturperiode ein menschenwürdiges, gerechtes, repressionsfreies System der sozialen Sicherung und fairer Löhne zu entwickeln. DIE LINKE wird eine bedarfsdeckende Mindestsicherung in Höhe von 500 Euro als Regelleistung für Erwachsene, eine eigenständige Kindergrundsicherung und einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 10 Euro einfordern. Wir werden für die Überwindung von prekärer Beschäftigung und Niedriglohn und für Steuergerechtigkeit kämpfen.”
Der FDP-General-Sekretär, Christian Lindner erklärte zum Urteil der Bundesverfassungs-Richter in Karlsruhe: „Das heutige Urteil entlarvt das Hartz-System erneut als bürokratisch, willkürlich und insgesamt verkorkst. Das Image von Hartz IV ist berechtigterweise schlecht. Mit dem Bürgergeld hat die christlich-liberale Koalition den Neustart für eine aktivierende Grundsicherung im Programm. Dieser Prüfauftrag sollte bald mit Leben gefüllt werden.“
SPD-Politikerin fordert Mindestlohn
Die stellvertretende SPD-Vorsitzende Manuela Schwesig begrüßte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe und forderte die Bundesregierung auf, unverzüglich eigenständige Regelsätze für Kinder und Einmal-Leistungen zu schaffen.
Die Politik habe den unmissverständlichen Auftrag bekommen, mehr für Kinder und Jugendliche im Land zu tun. Die SPD, kündigte Schwesig an, werde sich auf allen Ebenen dafür stark machen: “Wir wollen, dass alle Kinder gute Lebenschancen haben und gesund aufwachsen.”
Die SPD-Politikerin forderte die Bundesregierung auf, „eigenständige Regel-Sätze für Kinder und kinderspezifische Einmal-Leistungen zu schaffen. “Denn Kinder”, so Schwesig, “sind keine kleinen Erwachsenen, sondern haben kinderspezifische Bedürfnisse”. Dafür bräuchten sie auch eine angemessene finanzielle Unterstützung.
Manuela Schwesig fordert von der Bundesregierung die umgehende Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns. Begründung: „Denn gute Arbeit für die Eltern sei die “beste Waffe gegen Kinder-Armut”. Hungerlöhne für hart arbeitende Eltern, die ihr Einkommen durch Hartz IV aufstocken müssen, dürften nicht länger hingenommen werden.
Weitere und ausführliche Informationen folgen in der Sonder-Reihe „XXL-info. Pflege und Soziales“, bei Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters und in weiteren Berichten und bei weiteren Medien-Partnern.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungs-Gerichts in Karlsruhe: Bündnis 90 / Die Grüne fordern jetzt 420 Euro monatlich – Gregor Gysi, Die Linke: „Hartz 4 ist Angriff auf den Sozial-Staat / 500 Euro Mindest-Sicherung, Sonder- und Mehrbedarfe müssen sofort gewährt werden“ – Manuela Schwesig (SPD): „Bundesregierung muss Mindestlohn einführen“ – Christian Lindner (FDP) „Neustart mit dem Bürgergeld“
Von Andreas Klamm Sabaot, Journalist und Nachrichten-Korrespondent
Karlsruhe / Berlin. 9. Februar 2010. Zu den intensiv diskutierten Vorschriften des Zweiten Sozialgesetzbuches, die die Regelleistungen für Erwachsene und Kinder betreffen und zum sogenannten Hartz 4 – Regelsatz hat der erste Senat des Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 9. Februar entschieden, dass die Vorschriften des Zweiten Sozialgesetzbuches ( SGB II ) , die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines Menschen-würdigen Existenzminimums aus Artikel 1, Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 20, Absatz 1, des Grundgesetzes (GG) erfüllen.
Die bisherigen Vorschriften bleiben bis zu einer Neuregelung, die der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2010 zu treffen hat, weiter anwendbar, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einer Pressemitteilung mit.
Das Bundesverfassungsgericht verkündete, der Gesetzgeber hat bei der Neureglung auch einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung eines unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen besonderen Bedarfs für die nach dem Paragraphen 7 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) für Leistungs-Berechtigte vorzusehen. Dies gilt wenn, ein solcher Anspruch von den Leistungen nach den Paragraphen 20 und folgende im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) nicht erfasst wird, zur Gewährleistung eines Menschen-würdigen Existenz-Minimums, der jedoch „zwingend zu decken sei“.
Bis zur Neuregelung durch den Gesetzgeber ordnete das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe an, dass ein solcher Anspruch nach Maßgabe der Urteilsgründe, unmittelbar aus Artikel 1, Absatz 1, Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 20, Absatz 1, zu Lasten des Bundes geltend gemacht werden kann.
Folge des Urteils des Bundesverfassungs-Gerichts: Die Hartz 4 – Regelsätze müssen neu berechnet werden, weil diese Verfassungs-widrig sind.
Die Richter des höchsten deutschen Gerichtes haben sehr umfangreiche und wichtige Aspekte zur Erarbeitung ihres am 9. Februar 2010 verkündeten Urteils in Erwägung gezogen.
In der Begründung zum überraschenden Urteil heißt es unter anderem: „Die Regelleistung von 345 Euro ist nicht in Verfassungs-gemäßer Weise ermittelt worden, weil von den Strukturprinzipien des Statistikmodells ohne sachliche Rechtfertigung abgewichen worden ist.
Das Sozialgeld für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres von 207 Euro genügt nicht den Verfassungs-rechtlichen Vorgaben, weil es von der bereits beanstandeten Regelleistung in Höhe von 345 Euro abgeleitet ist. Darüber hinaus beruht die Festlegung auf keiner vertretbaren Methode zur Bestimmung des Existenzminimums eines Kindes im Alter bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.”
Die Richter gelangten zur Überzeugung: „Der in Paragraph 2 Absatz 2 Regelsatzverordnung 2005 festgesetzte regelsatz- und damit zugleich regelleistungsrelevante Verbrauch beruht nicht auf einer tragfähigen Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1998. Denn bei einzelnen Ausgabepositionen wurden prozentuale Abschläge für nicht regelleistungsrelevante Güter und Dienstleistungen (zum Beispiel Pelze, Maßkleidung und Segelflugzeuge) vorgenommen, ohne dass feststand, ob die Vergleichsgruppe (unterstes Quintil) überhaupt solche Ausgaben getätigt hat.
Bei anderen Ausgabepositionen wurden Kürzungen vorgenommen, die dem Grunde nach vertretbar, in der Höhe jedoch empirisch nicht belegt waren (zum Beispiel Kürzung um 15% bei der Position Strom). Andere Ausgabepositionen, zum Beispiel die Abteilung 10 (Bildungswesen), blieben völlig unberücksichtigt, ohne dass dies begründet worden wäre.
Zudem stelle die Hochrechnung der für 1998 ermittelten Beträge auf das Jahr 2005 anhand der Entwicklung des aktuellen Rentenwerts einen sachwidrigen Maßstabswechsel dar. Während die statistische Ermittlungsmethode auf Netto-Einkommen, Verbraucherverhalten und Lebenshaltungskosten abstellt, knüpfe die Fortschreibung nach dem aktuellen Rentenwert an die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter, den Beitragssatz zur allgemeinen Renten-Versicherung und an einen Nachhaltigkeitsfaktor an. Diese Faktoren weisen aber keinen Bezug zum Existenzminimum auf, bemängelten die Karlsruhe Richter.
Die Ermittlung der Regelleistung in Höhe von 311 Euro für in Bedarfsgemeinschaft zusammenlebende Partner genüge nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen, weil sich die Mängel bei der Ermittlung der Regelleistung für Alleinstehende hier fortsetzen, denn sie wurde auf der Basis jener Regelleistung ermittelt, stellten die Richter unter anderem fest.
Politische Reaktionen auf das Urteils für Menschen-würdige Existenssicherung
Ulrike Höfken, rheinland-pfälzische Bundestags-Abgeordnete und Sprecherin für Ernährungs-Politik und der Landesvorstands-Sprecher von Bündnis 90 / Die Grünen in Rheinland-Pfalz, Daniel Köbler, erklärten nach Bekanntwerden des Urteils vom Bundesverfassungsgericht, wonach die Regelsätze nach der Hartz 4 – Regelsatz-Verordnung verfassungswidrig sind:
„Die Bundesregierung muss nicht nur Antwort auf die Frage nach einer angemessenen Regelsatz-Höhe für die 1,7 Millionen betroffenen Kinder geben. Auch die über 5 Millionen erwachsenen Empfänger benötigen eine Anhebung ihres Hartz IV-Satzes auf 420€. Schwarz-Gelb muss hier sofort Abhilfe schaffen!“
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sei überfällig und bestätige die Kritik der der GRÜNEN. Schon lange weisen die Sozialverbände oder das Dortmunder Forschungsinstitut für Kinder-Ernährung darauf hin, dass die bisherigen Sätze für Kinder für ein Menschen-würdiges Existenz-Minimum und eine gesunde Ernährung nicht ausreichen.
„Die Bundesregierung ist jetzt gefordert, nicht nur die Berechnung der Regelsätze transparenter zu gestalten. Wir fordern weiterhin eine Anhebung der Regelsätze für Kinder auf 330€ und perspektivisch eine Kindergrundsicherung für alle Familien.“, ergänzte Daniel Köbler.
Die Bundesregierung mache nichts für die Bekämpfung der Kinderarmut. Kinder hätten von der Erhöhung des Kinder-Geldes nichts, „da es vom Regelsatz wieder abgezogen wird“, bemängelte die Grünen-Politikerin Höfken.
Die Partei forderte jetzt sofortige Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Dazu habe die Partei einen Antrag in den Bundestag eingebracht. Die 10 Milliarden Euro aus den „unveranwortlichen Steuersenkungs-Aktivitäten von FDP und CDU werden für die Schaffung sozialer Gerechtigkeit gebraucht“, ergänzten die Grünen-Politiker.
Der Generalsekretär der CDU Deutschlands, Hermann Gröhe, erklärte zum Urteil der Bundesverfassungs-Richter in Karlsruhe: „Kinder brauchen Zuwendung im umfassenden Sinne. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein Urteil im Interesse der betroffenen Kinder – das ist gut und richtig! Denn sie sind diejenigen, die unter der Arbeitslosigkeit der Eltern besonders leiden.
In ihrem Sinne muss die Politik jetzt handeln und Lösungen finden. Was wir brauchen sind dabei zunächst nachvollziehbare Berechnungs-Verfahren, die der jeweiligen Lebenssituation in den Familien besser gerecht werden.
Zugleich ist klar: Es geht um mehr als die Höhe der finanziellen Mittel. Kinder brauchen Zuwendung im umfassenden Sinne. Dazu gehört Teilhabe an guter Bildung, Maßnahmen der Jugend- und Familienhilfe, Qualifizierungs-Maßnahmen und die ausreichende Bereitstellung von Kinderbetreuungsangeboten- von der Tagesmutter bis zum Kitaplatz.“
Das erhöhe für die Eltern die Chance, eine Arbeit anzunehmen und so aus Hartz IV herauszukommen.
Hermann Grühe: „Wir werden auch diejenigen Familien im Blick behalten, die trotz harter Arbeit mit einem niedrigen Einkommen zurechtkommen müssen. Insofern muss der Regelsatz für Kinder, der Kinder-Zuschlag und das Kindergeld stets gemeinsam betrachtet werden. Für die CDU stellt die Situation der unter Armut leidenden und von Armut bedrohten Kinder eine besondere Herausforderung dar, der wir uns mit aller Kraft stellen wollen.“
Gysi: „Hartz 4“ – Angriff auf den Sozial-Staat
“Das Bundesverfassungsgericht hat über SPD und Grüne, aber auch über Union und FDP ein vernichtendes Urteil gefällt”, erklärte Gregor Gysi, Partei Die Linke, zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
“Hartz IV ist ein Angriff auf den Sozialstaat und Armut per Gesetz. Die Regelleistungen für Erwachsene und Kinder bei Hartz IV sind verfassungswidrig und nicht Existenz-sichernd. Damit ist neben der Organisation auch der wesentliche Inhalt von Hartz IV für verfassungswidrig erklärt worden. DIE LINKE sieht sich in ihrer grundlegenden Kritik an den Hartz-Gesetzen bestätigt.”
Der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE sagte weiter: „”Es ist ein historisches Urteil. Das Bundesverfassungsgericht hat erstmalig in der deutschen Geschichte höchstrichterlich festgestellt, dass die Sozialdemokratische Partei Deutschlands mit den von ihr initiierten und beschlossenen Hartz IV-Gesetzen die Menschenwürde verletzt und gegen das Sozialstaats-Gebot des Grundgesetzes verstoßen hat. Bei SPD und Grünen, insbesondere bei der SPD, muss nun eine Debatte über die Agenda-Politik der Regierung Schröder / Fischer, über den eigenen Standort und die eigene Strategie beginnen.
Die Richterinnen und Richter haben dem Gesetzgeber aufgegeben, binnen kurzer Frist zu klären, was ein Mensch zum Leben braucht. Sonder- und Mehrbedarfe müssen sofort gewährt werden. Hartz IV ist endgültig gescheitert. Mit dem Karlsruher Urteil wird das gesamte Konstrukt der Demütigung, Repression und des massiven Drucks auf die Löhne grundlegend gerügt.
Das Urteil muss nun genutzt werden, um in dieser Legislaturperiode ein menschenwürdiges, gerechtes, repressionsfreies System der sozialen Sicherung und fairer Löhne zu entwickeln. DIE LINKE wird eine bedarfsdeckende Mindestsicherung in Höhe von 500 Euro als Regelleistung für Erwachsene, eine eigenständige Kindergrundsicherung und einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 10 Euro einfordern. Wir werden für die Überwindung von prekärer Beschäftigung und Niedriglohn und für Steuergerechtigkeit kämpfen.”
Der FDP-General-Sekretär, Christian Lindner erklärte zum Urteil der Bundesverfassungs-Richter in Karlsruhe: „Das heutige Urteil entlarvt das Hartz-System erneut als bürokratisch, willkürlich und insgesamt verkorkst. Das Image von Hartz IV ist berechtigterweise schlecht. Mit dem Bürgergeld hat die christlich-liberale Koalition den Neustart für eine aktivierende Grundsicherung im Programm. Dieser Prüfauftrag sollte bald mit Leben gefüllt werden.“
SPD-Politikerin fordert Mindestlohn
Die stellvertretende SPD-Vorsitzende Manuela Schwesig begrüßte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe und forderte die Bundesregierung auf, unverzüglich eigenständige Regelsätze für Kinder und Einmal-Leistungen zu schaffen.
Die Politik habe den unmissverständlichen Auftrag bekommen, mehr für Kinder und Jugendliche im Land zu tun. Die SPD, kündigte Schwesig an, werde sich auf allen Ebenen dafür stark machen: “Wir wollen, dass alle Kinder gute Lebenschancen haben und gesund aufwachsen.”
Die SPD-Politikerin forderte die Bundesregierung auf, „eigenständige Regel-Sätze für Kinder und kinderspezifische Einmal-Leistungen zu schaffen. “Denn Kinder”, so Schwesig, “sind keine kleinen Erwachsenen, sondern haben kinderspezifische Bedürfnisse”. Dafür bräuchten sie auch eine angemessene finanzielle Unterstützung.
Manuela Schwesig fordert von der Bundesregierung die umgehende Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns. Begründung: „Denn gute Arbeit für die Eltern sei die “beste Waffe gegen Kinder-Armut”. Hungerlöhne für hart arbeitende Eltern, die ihr Einkommen durch Hartz IV aufstocken müssen, dürften nicht länger hingenommen werden.
Weitere und ausführliche Informationen folgen in der Sonder-Reihe „XXL-info. Pflege und Soziales“, bei Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters und in weiteren Berichten und bei weiteren Medien-Partnern.
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