Pflegeheim in Limburgerhof:
40jährige Wachkoma-Patientin schwanger
Verdacht auf Missbrauch kann nicht ausgeschlossen werden – Vielzahl von Möglichkeiten muss geprüft werden – Leitender Oberstaatsanwalt Lothar Liebig: „Wir müssen in alle Richtungen umfassend ermitteln“ – Kind und Mutter können gerettet werden – Entscheidung liegt bei der Mutter
Von Andreas Klamm Sabaot
Ludwigshafen / Limburgerhof. 31. März 2010. Kaum zu glauben und doch wahr. In einer Pflege-Einrichtung in der pfälzischen Gemeinde Limburgerhof bei Ludwigshafen am Rhein haben die Pflege-Fachkräfte in einem Pflege-Bereich „Junge Pflege / Wachkoma“ in der schwerst geschädigte Menschen gepflegt werden, die Schwangerschaft im fünften Monat einer 40-jährigen Frau und schwer geschädigten Patientin festgestellt, die nach einem Unfall als Wachkoma-Patientin mit schwersten Schädigungen nach einem Schädel-Hirn-Trauma gilt. Ein Missbrauch oder eine Vergewaltigung der Frau könne nicht ausgeschlossen werden. Die Ermittlungs-Behörden in Ludwigshafen am Rhein und in Frankenthal in der Pfalz können zur Zeit eine ganze Vielzahl von möglichen Szenarien nicht ausschließen.
Die Pflege-Einrichtung habe bei Bekanntwerden des Verdachts und die Bestätigung der Schwangerschaft der Patientin durch einen Gynäkologen eine Strafanzeige gegen einen bislang unbekannten Täter erstattet.
Vorsorglich habe die kirchliche Pflege-Einrichtung alle männlichen Pflege-Kräfte von der Station in andere Arbeits-Bereiche der Pflege versetzt. „Das Haus sei ein sehr offenes Haus. Die Tat ist unfassbar und wir können keine Möglichkeit mehr ausschließen.“, sagte ein Kirchen-Sprecher in einem Fernseh-Interview mit dem Fernseh-Sender SWR.
Anders als in den Berichten über Missbrauchs-Fälle in staatlichen, privaten und kirchlichen Einrichtungen, über die seit mehreren Wochen in Deutschland berichtet wird, ist zur Zeit nicht sicher, ob es sich um einen weiteren „Missbrauchs-Fall“ in einer Einrichtung handelt. Denkbar sind viele Möglichkeiten, etwa auch Täter aus dem nächsten Umfeld. Rein theoretisch können sogar männliche Patienten der Einrichtung in den Verdacht geraten, zum Kreis des Täters zu zählen oder auch Anwohner im Umfeld der Pflege-Einrichtung.
Die Staatsanwaltschaft in Frankenthal müsse in alle Richtungen umfassend ermitteln, erklärte der leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft in Frankenthal, Lothar Liebig. „In Betracht kommen unterschiedlichste Geschehens-Abläufe. Bei den Ermittlungen spielen natürlich auch die entsprechenden und inzwischen üblichen DNA-Überprüfungen eine wesentliche Rolle“, ergänzte der leitende Oberstaatsanwalt Lothar Liebig in einem Fernseh-Interview.
Bei den Ermittlungen ist natürlich auch die aktuelle Befindlichkeit, der durch einen Unfall schwer geschädigten Patientin wichtig und das Einfühlungs-Vermögen der Ermittler und Ermittlerinnen, die jetzt versuchen müssen einen Weg zu finden, mit der Patientin zu kommunizieren, um möglichst viele Informationen zusammen zutragen.
Die 40jährige Frau könne sich nur eingeschränkt zu den möglichen Ereignissen äußern. Die Pflege-Einrichtung werde als eine „offene Einrichtung“ geführt, in der es keine festen Besuchs-Zeiten gibt.
Eine mögliche Vergewaltigung oder ein möglicher Missbrauch könne vorliegen. Denkbar sind dennoch auch weitere Szenarien, an die Beobachter ohne die entsprechenden psychologischen und Pflege-Fachkenntnisse zunächst vielleicht nicht denken. Zur Zeit kann noch nicht einmal eine bislang nicht bekannte Beziehung der schwer geschädigten Patientin zu einem anderen männlichen Patienten innerhalb der Pflege-Einrichtung sicher ausgeschlossen werden. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass der Täter aus dem direkten Umfeld stammen könne.
Unklar ist noch, was mit dem Kind geschehen soll. Denkbar wäre, wenn die Ärzte eine Gefahr für die werdende Mutter und Patientin und für das Baby ausschließen können, dass das Baby in rund vier Monaten vielleicht für eine Adoption freigegeben wird. Gesetzlich wäre auch noch ein Schwangerschafts-Abbruch möglich, sollten Ärzte eine Gefahr für Leib und Leben für die Patientin und für das Baby bestätigen.
Dank der modernen und technischen Mittel von Medizin und Wissenschaft ist es denkbar, dass die beteiligten Fachärztinnen und Fachärzte die schwangere Patientin und das Baby sicher in der Schwangerschaft begleiten und eine Geburt ohne ernste Gefahren für Patienten und Kind möglich machen. Sicher wäre eine Lebens-bejahende Entscheidung für die Patientin und für das Kind und eine spätere Adoption besser und vermutlich auch im Sinne einer Lebens-bejahenden und kirchlichen Einrichtung. Dazu müssten die Ärzte jedoch eine Gefährdung für die 40jährige Wachkoma-Patientin und das Baby so weit wie möglich ausschließen können, da sonst die Gefahr besteht, dass die werdende Mutter und das Baby zu weiterem Schäden oder gar in Gefahr für Leib und Leben kommen könnten. Diese schwere Entscheidung muss die Mutter der 40jährigen Wachkoma-Patientin treffen. Die Mutter der geschädigten Frau und Patientin ist der gesetzliche Vormund der schwangeren Patientin in der Pflege-Einrichtung.
Denkbar ist auch, dass die Mutter sich dazu entscheidet, wenn keine Gefahr für die Unfall-traumatisierte, Langzeit-geschädigte Tochter besteht, das Kind zu behalten und die Mutter der Patientin die Pflege des Kindes in Begleitung von Helfern und Helferinnen übernimmt. Aus Heil-therapeutischer Sicht wäre es sogar möglich, dass das Baby, sofern dieses von der schwer durch einen Unfall geschädigten Patientin nicht abgelehnt wird , positiv zum einem weiteren Heilungs-Prozeß und zu einem besseren Lebens-Gefühl für die schwer geschädigte Patientin beitragen könnte mit der Unterstützung durch deren Mutter als Vormund der schwangeren Patientin.
Schwangerschaften von schwerst behinderten oder auch Langzeit-geschädigten Frauen sind in nicht ganz so selten, wie es jetzt vielleicht auch in unterschiedlichen Medien dargestellt wird.
Zur Zeit ist noch nicht einmal ausgeschlossen, dass sich der werdende Vater seiner künftigen Verantwortung doch noch bewusst wird und bei der Polizei , bei einem Seelsorger der Kirchen-Gemeinde oder bei der Pflege-Einrichtung meldet und die Verantwortung für sein Handeln übernimmt, rein theoretisch für die Situation, dass es vielleicht eine bislang nicht bekannte Beziehung zwischen einer schwer geschädigten Patientin in einer Pflege-Einrichtung und einem Mann geben sollte. Liebe ist bekanntlich dazu in der Lage viele Wunden zu heilen. Vielleicht sogar in einem weiteren Horizont betrachtet, auch die Wunden und die Schädigungen, die die 40jährige Wachkoma-Patientin am Tag des Unfalls erlitten hat, als ein Teil des Lebens der Frau zerstört wurde.
Dieses kleine Baby, so ungewöhnlich diese Geschichte auch sein mag, könnte der geschädigten Frau vielleicht sogar einen Teil des verlorenen Lebens zurückgeben. Denn mit dem Unfall der Frau wurden vielleicht die Hoffnungen auf eine glückliche Hochzeit, ein Teil des jungen Lebens einer einst sehr glücklichen Frau auf tragische Weise zerstört und vielleicht auch ein Wunsch für Kinder genommen. Durch bislang kaum zu verstehende Umstände, könnte dennoch jetzt etwas möglich werden, das bislang in der Pfalz als nicht möglich betrachtet wurde. Denkbar wäre sogar, dass die Bürger, Bürgerinnen und Kirchen-Gemeinde-Mitglieder der kleinen Gemeinde Limburgerhof in der Pfalz und die Kirchen in der Pfalz eine „Patenschaft“ für das Kind übernehmen. In Afrika und Asien sind Kinder-Patenschaften üblich und damit können Kinder am Leben erhalten werden. In nicht wenigen Fällen können sogar ganze Familien mittels einer „Kinder-Patenschaft“ am Leben erhalten werden.
Was im fernen Afrika und Asien möglich ist, weshalb sollte eine Kinder-Patenschaft nicht auch das Leben einer Unfall-traumatisierten Patientin und deren Baby in Deutschland retten können, das möglicherweise bereits in vier Monaten das Licht der Welt erblicken könnte, vielleicht sogar kerngesund. Die Schlagzeilen von heute müssten dann vermutlich als „Wunder von Limburgerhof: „Schwerst geschädigte Patientin bringt kerngesundes Baby zur Welt“ geschrieben werden – wenn sich der Vater noch finden sollte, könnte die Geschichte, die zunächst möglicherweise so traurig begonnen hat und klingt, vielleicht sogar noch einen guten Anfang für den Start in ein spannendes Leben finden. Es wäre ein echtes Wunder und in den kommenden Tagen gedenken die Menschen eines der größten Wunder zu den „Hohen Feiertagen“, die in Deutschland und in der Welt celebriert werden.
Mittwoch, 31. März 2010
Limburgerhof: 40-jährige Wachkoma-Patientin schwanger
Eingestellt von
Andreas Klamm, Journalist (3mnewswire.org / MJB Mission News, ISSN 1999-8414)
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